Der Bürgermeister informiert

Aus der letzten Ratsitzung am 24.08.2020

Der Gemeinderat hatte im gut besuchten Gasthof „Zur Traube“ eine ebenso gut gefüllte Tagesordnung abzuarbeiten.

Nachdem der Vorsitzende unter TOP 1 (Mitteilungen der Verwaltung) die Ratsmitglieder über dessen Verwaltungstätigkeiten informierte, sah TOP 2 die Beratung und Beschlussfassung über eine Planüberschreitung des Jahresabschlusses 2019 in Höhe von rd. 6.400,– € vor, die einstimmig (13 Ja-Stimmen) beschlossen wurde, während unter TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung (Haushalts-, Investitions- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2020 seitens der beiden Ratsfraktionen noch Stellung zum Entwurf der Haushaltssatzungen bezogen wurde:

Nachdem der Vorsitzende die wichtigsten Investitionsansätze des Haushaltes bezifferte (Friedhof: rd. 88.000,00 €; Ausbau L 113: rd. 16.000,00 €; Anlaufbetrag für eine Dorfgemeinschaftseinrichtung: rd. 2.000 €; Kreisumlage: rd. 234.000,00 €; VG-Umlage: rd. 116.000,00 €; Die Sanierungskosten für die alte Industriehalle konnten hier noch nicht genannt werden) stimmte der Rat nach kurzer Beratung dem Entwurf mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enhaltungen zu.

Unter dem TOP 4 wurde darüber beraten, ob ein erneutes Dorfmoderationsverfahren angestrebt werden soll, um mit Hilfe eines zu beauftragenden Planungsbüros einen möglichen Standort für eine Dorfgemeinschaftseinrichtung – ähnlich dem nicht verwirklichten Konzept „Hatzenporter Hof“ – zu suchen und zu realisieren. Der Ortsbürgermeister gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass in der Vergangenheit – während eines solchen Moderationsverfahrens – bereits gut sieben Jahre lang mit viel ehrenamtlichem Engagement in diversen Arbeitskreisen und kostenintensiv an einem zukunfts- und tragfähigen Konzept für eine Dorfgemeinschaftseinrichtung gearbeitet wurde.

Nach einer hitzigen Diskussion stellte Ratsmitglied Moritz Ibald den Antrag, die gesamte Bürgerschaft in Form einer Bürgerversammlung an diesem Entscheidungsprozess zu beteiligen. Auf Drängen des Vorsitzenden der Fraktion „Pro Hatzenport“ sollte hierüber jedoch nicht abgestimmt werden, da eine Befragung der Bürgerschaft nicht notwendig sei! Schließlich stimmte die Ratsmehrheit bei 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einer erneuten Durchführung eines Moderationsverfahrens zu.

Die TOP 5 bis TOP 9 (Top5: Anschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige („Sie fahren …!“); Top 6: Errichtung einer e-Bike Ladestation; TOP 7: Anschaffung eines Klettergerüstes für den Spielplatz; Top 8: Anschaffung von Fallschutzmaterial für den Spielplatz; TOP 9: Anschaffung/Anmietung eines Standrohres mit Wasseruhr für die Bewässerung der Grünanlagen) wurden vom Rat mit jeweils 13 Ja-Stimmen beschlossen.

Unter dem TOP 10 stand die Beratung über die weitere Vorgehensweise im Zusammenhang mit der zukünftigen Nutzung der alten Industriehalle auf der Tagesordnung: Der Vorsitzende teilte mit, dass das Schloss am Hallentor ausgewechselt wurde, um eine nicht nachvollziehbare Nutzung der gemeindeeigenen Halle durch Dritte bzw. durch unbefugte Privatpersonen zu unterbinden. Die Schlüsselgewalt liegt seit dem ausschließlich beim Ortsbürgermeister – ein Begang der Halle wird zukünftig nur noch nach Absprache mit ihm bzw. mit dem Gemeindearbeiter erfolgen. Überdies unterrichtete der Ortsbürgermeister den Gemeinderat über ein Gespräch mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (Bauaufsicht u. Brandschutz), welches das seinerzeit vorgelegte Nutzungskonzept der Ratsfraktion „Pro Hatzenport“ behandelte. Hierbei stellte sich heraus, dass die Industriehalle ausschließlich als Lagerhalle für Lagergut zur Verfügung stehen dürfe, und eine weitergehende Nutzung, im Sinne des vorgelegten Nutzungskonzeptes, zunächst einigen bau- und brandschutzrechtlichen Voraussetzungen standhalten müsse. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, wird – sollte die Mehrheit des Rates sich dazu entschließen – mit einigen und bisher nicht absehbaren Kosten für den den Erhalt und die Sanierung der Industriehalle gerechnet werden müssen.

Fazit: Um eine Kostenkalkulation zu ermöglichen, ist es zunächst notwendig, die gewollte Art der Nutzung eindeutig zu definieren (Einstellung von Mietobjekten, Nutzung durch die Vereine, Emissions-, Brand- u. Versicherungsschutz etc.), ebenso wie die Begutachtung des Gebäudes durch Sachverständige. Solange diese Fragen nicht geklärt sind, können und werden zukünftig keine weiteren Einstellungen von Mietobjekten erfolgen.

Der folgende TOP 11 sah das gemeindliche Einvernehmen über einen Bauantrag vor, das mit 13 Ja-Stimmen erteilt wurde. TOP 12 (Einwohnerfragestunde) ließ dann schließlich die anwesenden Zuhörer zu Wort kommen, die dem Ortsgemeinderat einige bedenkenswerte Anregungen, Anliegen und Mitteilungen vortrugen. Danach wurde die Sitzung um etwa 22:00 Uhr geschlossen.

Herbert Menzel